Hier findet Ihr einige Tipps, die Ihr auf Eurem Weg zum Führerschein beachten solltet:
Die Anmeldung zum Führerschein kann frühestens 6 Monate vor dem jeweiligen Geburtstag erfolgen. Die praktische Prüfung kann frühestens 1 Monat vor dem 17. ( bei B17) oder 18. Geburtstag erfolgen. Den Führerschein selbst erhaltet Ihr an Eurem Geburtstag oder Prüfungstag.
Da die Bearbeitung des Führerschein-Antrags einige Zeit dauern könnte, empfehlen wir Euch, diesen so früh wie möglich bei der zuständigen Stelle (Stadt oder Landkreis) einzureichen. Denn bevor Euer Antrag nicht bearbeitet ist, könnt ihr nicht zur praktischen Prüfung zugelassen werden.
Folgende Unterlagen braucht ihr für den Antrag:
Für den Führerschein ab 17 benötigt ihr:
Mit 17 Jahren werden Euch nach der bestandenen Prüfung dann die Prüfbescheinigung ausgehändigt, mit welcher Ihr dann zusammen mit Eurer Begleitperson fahren dürft. Euren Führerschein erhaltet Ihr dann auf Antrag bei der Zulassungsbehörde an Eurem 18. Geburtstag.
Die Führerscheinprüfung besteht aus einem theoretischen Teil in einem der Schulungsräumen vom TÜV und einem praktischen Teil mit einem unserer Fahrzeuge.
… ganz einfach mit uns an Eurer Seite. Wir bieten Euch Unterstützung und beste Vorbereitung.
Um die Prüfung erfolgreich abzulegen, ist es unbedingt notwendig, unseren Unterricht regelmäßig und lückenlos zu besuchen, da nur so sichergestellt wird, dass Ihr alles Wichtige mitbekommt und Ihr bestens für Eure Prüfung gerüstet seid.
Welche Themen aktuell bearbeitet werden, erfahrt Ihr bei unseren Fahrlehrern.
Habt ihr noch keinen Führerschein, so sind 12 Doppelstunden des Grundstoffes zu absolvieren. Als Erweiterung eines bereits bestehenden Führerscheines reichen hingegen 6 Doppelstunden des Grundstoffes.
Hier hinzu kommt dann noch der klassenspezifische Unterricht:
Jeder Fahrschüler kann erst nach der Absolvierung der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestteilnahmen an den Unterrichten beim TÜV zur Theorie-Prüfung angemeldet und zugelassen werden - natürlich vorausgesetzt, dass das Mindestalter (Ausnahme bei B17) erreicht und der Führerschein-Antrag eingereicht ist.
Die theoretische Prüfung kann drei Monate vor dem Erreichen des jeweiligen Alters absolviert werden. Im Falle eines Nicht-Bestehens ist eine Wartezeit von zwei Wochen einzuhalten.
Für die theoretische Fahrprüfung benötigt Ihr:
Theorie und Praxis können im Grunde parallel laufen. Es ist aber ratsam, zunächst einige Theorie-Stunden zu absolvieren, um grundlegende Informationen zu erhalten, die für die Fahrstunden sehr wichtig sein könnten.
Gesetzlich vorgeschrieben sind Übungsfahrten, deren Anzahl sich nach dem Lernfortschritt richtet sowie Sonderfahrten (vier auf der Autobahn, fünf auf der Landstraße und drei Nachtfahrten).
Erweitert Ihr den Führerschein der Klasse A1 auf A2, so benötigt Ihr keine Sonderfahrten und keine theoretische Prüfung. Ihr benötigt lediglich eine praktische Einweisung und praktische Prüfung. Das Gleiche gilt auch bei einer Erweiterung von A2 auf A.
Nach einer erfolgreichen Theorie-Prüfung sowie der Absolvierung aller notwendigen Fahrstunden und wenn unsere Fahrlehrer der Meinung sind, dass Ihr dafür bereit seid, könnt Ihr Euch bei uns für die Praxis-Prüfung anmelden. Dies ist aber frühestens vier Wochen vor dem Erreichen des jeweiligen Mindestalters (Ausnahme B17) möglich. Auch hier ist im Falle eines Nicht-Bestehens eine Wartezeit von zwei Wochen einzuhalten.
Für die praktische Prüfung benötigt Ihr:
Habt Ihr auch Eure praktische Prüfung bestanden und habt Ihr am Prüfungstag das Mindestalter bereits erreicht, so bekommt Ihr den Führerschein entweder direkt vom Prüfer ausgehändigt oder Ihr könnt ihn sofort bei Eurer zuständigen Zulassungsstelle abholen.